Zahnzusatzversicherung für Kinder

ARAG Versicherungen Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten einer kiefernorthopädischen Behandlung nur, wenn die Zahnfehlstellung des Kindes einen bestimmten Schweregrad erreicht. Viele Zahnfehlstellungen, die aufgrund der Aussagen des Kiefernorthopäden behandlungsbedürftig sind, erreichen diese Stufe nicht und müssen aus diesem Grund von den Eltern selbst getragen werden.

Übernehmen die Kassen Leistungen, dann ist immer auch ein Eigenanteil der Eltern zu erbringen, schon um die Behandlung zu unterstützen. die Eigenanteilsrechnungen werden bei erfolgreicher Behandlung eventuell erstattet und sind daher sorgfältig aufzubewahren. Häufig werden von den Kiefernorthopäden Mehrleistungen angeboten, die rein optischer oder kosmetischer Natur sind, diese werden von den gesetzlichen Krankenversicherungen grundsätzlich nicht übernommen. Bereits die gesetzlichen Krankenkassen weisen ihrem Mitglieder aus diesem Grund auf den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für sich und ihre Kinder hin.

Wer sein Kind oder seine Kinder mit einer Zahnzusatzversicherung absichern möchte, sollte immer daran denken, dass unbedingt die kiefernorthopädische Behandlung in den Tarif mit eingebunden wird. Denn die kostenintensive Behandlung beim Kiefernorthopäden ist über die gesetzlichen Krankenkassen nicht ausreichend abgedeckt. Kinder, bei denen im Laufe ihrer Entwicklung Zahnfehlstellungen behandelt werden müssen, werden nach einem bestimmten Punktesystem bewertet.

Wird nicht die volle Punktzahl erreicht, wird entweder gar nicht gezahlt oder es muss noch ein erheblicher Teil der Kosten für die Behandlung selbst übernommen werden, obwohl die Behandlung aus zahnmedizinischer Sicht notwendig ist. Es gibt nicht viele Anbieter unter den Versicherern die hier eine Kostenerstattung im vollem Umfang anbieten. Deshalb ist ein umfassender Versicherungsvergleich im Internet zu empfehlen.

Zahnzusatzversicherungen für Kinder sind nicht teuer, je jünger das Kind bei Abschluss der Versicherung ist, desto geringer sind die Beiträge. Wie auch bei den Erwachsenen, ist bei der Zahnzusatzversicherung für Kinder zu beachten, dass diese immer abgeschlossen sein muss, bevor ein Zahnarzt irgendwelche Maßnahmen empfohlen hat. Denn für vor Abschluss in Erwägung gezogenen zum Beispiel kiefernorthopädische Maßnahmen, zahlt der Versicherer nicht. Wichtig zu wissen ist auch, dass jedes Kind einzeln zu versichern ist, denn bei der privaten Zahnzusatzversicherung zählt keine Familienversicherung.